nachfolgend wird die Betreibergesellschaft ARCADEON genannt:
- Der Gastaufnahmevertrag wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. In Eilfällen ist auch die mündliche Zusage bindend. Der Vertrag kann nicht einseitig gelöst werden. Um bei Veranstaltungen und Gruppenreservierungen einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, ist der Besteller aufgefordert, dem Hotel vierzehn Tage vor Anreise eine Namensliste zukommen zu lassen.
- Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das ARCADEON behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer oder Tagungsräume anderweitig zu vergeben.
- Reservierte Hotelzimmer stehen dem Gast am Anreisetag ab 15.00 Uhr und am Abreisetag bis 11.00 Uhr zur Verfügung. Reservierte Zimmer werden bis 18.00 Uhr freigehalten, bei garantierten schriftlichen Buchungen bis zur vereinbarten Uhrzeit.
- Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Leistungsnehmer nur zu schriftlich vereinbarten Zeiten zur Verfügung, eine weitere Nutzung darüber hinaus bedarf der schriftlichen Zusage durch das ARCADEON.
- Politische und religiöse Veranstaltungen bedürfen einer schriftlichen Genehmigung durch die Direktion des ARCADEON. Verschweigt der Leistungsnehmer den Zweck der Veranstaltung so ist das Hotel berechtigt, entgegen Punkt 1 vom Vertrag zurückzutreten und die entsprechenden Kosten in Rechnung zu stellen.
- Das ARCADEON bemüht sich nach bestem Gewissen, Weckaufträge auszuführen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Die Haftung für die Weiterleitung von Nachrichten und Postsendungen sowie deren Nachsendung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Nachsendungen erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Empfängers.
- Liegengebliebene Gegenstände werden für die Dauer von 6 Monaten verwahrt. Auf Wunsch werden diese zu Lasten des Empfängers versandt.
- Der Veranstalter/Besteller haftet für die Bezahlung etwaiger von den Veranstaltungsnehmern zusätzlich bestellter Speisen und Getränke, sofern dies nicht ausdrücklich anders geregelt wurde.
- Für Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen oder Exponaten wird außerhalb der gesetzlichen Regelung keine Haftung übernommen.
- Für Schäden, die in sachlichem Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, haftet der Veranstalter/Besteller auch dann, wenn diese durch Verrichtungsgehilfen, Teilnehmer oder Sonstige, der Risikosphäre des Veranstalters zugehörige Personen verursacht werden, unabhängig vom Grad des Verschuldens.
- Für Reservierungen innerhalb von Messezeiten kann eine Vorauszahlung in Höhe von bis zu 80% der vereinbarten Leistung gefordert werden. Die Fälligkeit der Vorauszahlung ist gemäß vorheriger schriftlicher Absprache festgelegt. Für Fremdleistungen kann eine Vorauszahlung in voller Höhe der bestellten Leistung gefordert werden.
- Sofern das ARCADEON für den Besteller/Veranstalter Fremdleistungen (z.B. Künstler, technische Einrichtungen) von dritten bestellt, handelt sie im Namen und auf Rechnung des Bestellers.
- Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung 6 Monate, so behält sich das ARCADEON das Recht vor, Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer geht unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu Lasten des Leistungsnehmers.
- Ist der Besteller nicht gleichzeitig Veranstalter, so haften beide gesamtschuldnerisch.
- Für die Haftung des Hotels gelten die §§701-703 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn ein Schaden wurde vom ARCADEON, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Eine etwaige Haftung des Hotels ist - abgesehen von den §§ 701-703 - betragsmäßig auf die Höhe des vereinbarten Mietpreises beschränkt.
- Soweit dem Kunden ein Abstellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, -auch gegen Entgelt-, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
- Änderungen der Teilnehmerzahlen / Veranstaltungsdauer
- Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5 % zum abgeschlossenen Vertrag muss spätestens
12 Tage vor Veranstaltungsbeginn der Geschäftsleitung mitgeteilt werden und bedarf der Zustimmung des ARCADEON. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl ist das ARCADEON berechtigt, Stornokosten lt. Punkt 19 zu berechnen.
- Bei Reduzierung der Teilnehmerzahlen um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise angemessen zu erhöhen sowie die bestätigten Räume zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Vertragspartner nicht zugemutet werden kann. Die Preise können vom Hotel auch dann geändert werden, wenn der Vertragspartner nachträglich Änderungen der Anzahl, der Teilnehmer, der Leistung des ARCADEON oder der Dauer der Veranstaltung wünscht und die Geschäftsleitung dem zustimmt. Wird ein abgrenzbarer Teil einer gebuchten Veranstaltung nicht in Anspruch genommen, kann das ARCADEON für den nicht abgerufenen Teil lt. Punkt 19. eine Entschädigung verlangen.
- Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
- Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des ARCADEON die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung, kann das ARCADEON zusätzliche Kosten für die Vorhaltung von Personal und Ausstattung in Rechnung stellen, es sei denn, das ARCADEON hat die Verschiebung zu vertreten.
- Stornobedingungen für die Abbestellung von reservierten Zimmern, Veranstaltungsräumen, Arrangements oder sonstigen gebuchten Leistungen des ARCADEON Hagen:
- a) bei Einzelbuchungen von Übernachtungen (bis zu 10 Zimmer)
berechnen wir bei Stornierung vor Erbringung der Leistungen zwischen dem
- und 8. Tag (einschl.) vor Anreise 30% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und 2. Tag (einschl.) vor Anreise 50% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und Anreisetag 80% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- b) bei Gruppenbuchungen von Übernachtungen (ab 11 Zimmer)
berechnen wir bei Stornierung vor Erbringung der Leistungen zwischen dem
- und 30. Tag (einschl.) vor Anreise 30% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und 14. Tag (einschl.) vor Anreise 50% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und Anreisetag 80% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- c) bei Einzelbuchungen von Übernachtungen/Hotelzimmern aus Selbstabrufer-Kontingenten im Rahmen von Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen, Banketten
berechnen wir bei Stornierung vor Erbringung der Leistungen zwischen dem
- und Anreisetag 80% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- d) bei Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen und Banketten inkl. dazu gebuchter Hotelzimmer
berechnen wir bei Stornierung vor Erbringung der Leistungen zwischen dem
- und 30. Tag (einschl.) vor Anreise 50% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und 14. Tag (einschl.) vor Anreise 65% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und Anreisetag 80% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- e) bei großen Veranstaltungen, Seminaren, Tagungen und Banketten inkl. dazu gebuchter Hotelzimmer
mit mehr als 50 Zimmern oder / und mehr als 4 Veranstaltungsräumen
berechnen wir bei Stornierung vor Erbringung der Leistungen zwischen dem
- und 61. Tag (einschl.) vor Anreise 50% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und 29. Tag (einschl.) vor Anreise 65% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
- und Anreisetag 80% der bestellten bzw. reservierten Leistungen
Stornierungen vor den angegebenen Fristen sind kostenfrei.
- Alle Abmachungen bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der Textform.
- Die Nutzung im ARCADEON zur Verfügung gestellter Internetverbindungen bedarf des Einverständnisses des ARCADEON.
- a) Der Benutzer / die Benutzerin erklärt sich ab Einstieg ins Internet mit diesen Nutzungsbestimmungen vollinhaltlich einverstanden.
- b) Missbräuchliche Nutzungen und rechtswidrige Handlungen im Internet sind zu unterlassen.
Nachrichtenübermittlung, welche die öffentliche Ordnung und Sicherheit oder die Sittlichkeit gefährdet und gegen geltendes Recht verstößt, jede grobe Belästigung oder Verängstigung von Personen und Einrichtungen bzw. Benutzer/-innen, ist verboten.
Sollte das ARCADEON Kenntnis davon erlangen, behält sich das ARCADEON weitere rechtliche Schritte gegen missbräuchliche Nutzung vor.
- c) Eine gewerbliche und kommerzielle Nutzung der Internetverbindungen ist unzulässig.
- d) Jeder Nutzer ist für die Sicherheit der Daten auf seinem Computer, Laptop oder PDA selbst verantwortlich. Werden Dateien aus dem Internet herunter geladen erfolgt die Nutzung dieser auf eigene Gefahr, für daraus resultierende Schäden an EDV-Systemen übernimmt das ARCADEON keine Haftung.
- e) Die ständige Verfügbarkeit und fehlerfreie Funktion der Internetverbindungen kann aus technischen Gründen nicht zugesichert werden. Das ARCADEON übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die aus dem Datentransfer, einem Übertragungsfehler, einem Datenverlust, Datenunsicherheit oder sonstigen Gründen resultieren. Dies gilt auch für den Fall, dass Schäden aufgrund technischer Probleme entstanden sind.
- Das ARCADEON berücksichtigt bei der Speicherung und Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten das Datenschutzgesetz. Die komplette Datenschutzerklärung können Sie unter dem folgenden Link auf unserer Homepage einsehen:
https://www.arcadeon.de/datenschutzerklaerung.html
- Gerichtsstand ist Hagen.
- a) Preise für Waren und Dienstleistungen, auch Leistungen Dritter, werden inklusive aktueller gesetzlicher
Mehrwertsteuer ausgewiesen.
- b) Bei Verträgen zwischen dem ARCADEON und Kaufleuten ist der Bruttobetrag vereinbarter Preise Vertragsgrundlage. Bei einer Veränderung der Mehrwertsteuer werden die Nettopreise entsprechend angepasst.
gültig ab 01. Juli 2020